Manipulation von Sportwettkämpfen
Wettbetrug Sportwettbetrug Match-Fixing
Von Manipulation von Sportwettkämpfen spricht man, wenn der Verlauf oder Ausgang eines sportlichen Anlasses durch Athletinnen und Athleten, Schiedsrichter oder andere Beteiligte durch unlauteres Verhalten beeinflusst und dadurch voraussehbar wird. Der Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen kommt aus der Sicht des Sports und der Geldspielaufsicht eine zentrale Bedeutung zu.
Hintergrund
Auch wenn die Motive für die Beeinflussung eines Wettkampfs mannigfaltig sein können, haben Manipulationen von Sportwettkämpfen regelmässig einen Bezug zu Sportwetten (Sportwettbetrug). Dabei wird ein Spiel oder Rennen mit dem Ziel beeinflusst, aus vorab platzierten Sportwetten einen möglichst grossen Gewinn zu erzielen. Sportwettbetrug ist in den letzten Jahren zu einer bedeutenden Einnahmequelle von international agierenden kriminellen Organisationen geworden. Und gerade die Internationalität dieser kriminellen Aktivitäten macht ihre Verfolgung und Bekämpfung schwierig.
Die Manipulation von Sportwettkämpfen verletzt die Integrität des Sports und unterläuft die Grundwerte des fairen sportlichen Wettstreits. Die gesellschaftlichen Folgen gehen jedoch weit über die Welt des Sports hinaus. Sportwettbetrug ist häufig von Geldwäscherei begleitet – und die erzielten Erträge sind potentiell geeignet, für weitere kriminelle Aktivitäten eingesetzt zu werden. Und schliesslich verunmöglicht die Manipulation von Sportwettkämpfen die korrekte Durchführung von Sportwetten.
Durch die 2014 in Magglingen unterzeichnete Konvention des Europarates gegen die Manipulation von Sportwettkämpfen hat sich die Schweiz auch gegenüber den internationalen Partnern zur Zusammenarbeit und der Implementierung konkreter Massnahmen verpflichtet. Während die Koordination der Bekämpfung des Phänomens der Manipulation von Sportwettkämpfen und die weiteren sportpolitischen Aspekte im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Sport liegen, überträgt das Geldspielgesetz der Gespa als «Nationale Plattform» die Aufgaben der Meldestelle. Die Gespa als Meldestelle stellt den Informationsfluss zwischen den Beteiligten (Sportverbände, Strafverfolgungsbehörden, ausländische Meldestellen, Wettveranstalterinnen etc.) sicher – womit ihr eine zentrale Rolle bei der Verfolgung konkreter Verdachtsfälle zukommt.
Zugelassenes Wettangebot
Sportwetten dürfen nicht auf Ereignisse angeboten werden, die ein erhöhtes Risiko für die Manipulation von Sportwettkämpfen beinhalten (vgl. Art. 29 Geldspielverordnung).
Die Swisslos und die Loterie Romande dürfen folglich nicht auf alle Sportereignisse Sportwetten anbieten. Um das zugelassene Wettangebot zu definieren, wurde eine Liste erstellt, an welche sich die Veranstalter halten müssen. Darüber hinaus müssen die Veranstalter die jeweiligen, für sie geltenden Bewilligungsvorgaben einhalten.
Die Liste gibt in erster Linie vor, auf welche Sportereignisse die Veranstalter keine Wetten anbieten dürfen; nämlich auf die von der Liste nicht erfassten Sportereignisse. Es steht in der Verantwortung des Veranstalters, im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände und der damit verbundenen Risiken zu entscheiden, ob er auf ein konkretes von der Liste erfasstes Sportereignis effektiv Wetten anbieten will.
Meldepflicht
Sportverbände und -Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die einen Sportwettkampf organisieren, durchführen oder überwachen – oder selbst an diesem teilnehmen –, sind bei Verdacht auf Manipulation von Sportwettkämpfen von Gesetzes wegen verpflichtet, der Gespa Meldung zu erstatten. Voraussetzung für die Meldepflicht ist, dass
der Sportwettkampf in der Schweiz stattfindet oder
(unabhängig vom Durchführungsort) auf den Wettkampf in der Schweiz Sportwetten angeboten werden.
Eingegangene Meldungen werden von der Gespa – abhängig vom Einzelfall – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an die Strafverfolgungs- oder andere Behörden, die Veranstalterinnen von Sportwetten, Sportorganisationen und Meldestellen im Ausland weitergeleitet.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben oder selber – in welcher Funktion auch immer – mit der Manipulation von Sportwettkämpfen konfrontiert sein, steht Ihnen die E-Mail Adresse sport@gespa.ch zur Verfügung.
Für Meldungen im Zusammenhang mit Manipulation von Sportwettkämpfen steht Ihnen zudem unser Kontaktformular zur Verfügung. Damit wir Ihnen allfällige Rückfragen stellen können, bitten wir Sie, Ihre E-Mail-Adresse einzutragen. Plausiblen Hinweisen gehen wir nach, selbst wenn diese anonym bei uns eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass wir zum Ergebnis unserer Abklärungen und gegebenenfalls eingeleiteten Schritten grundsätzlich keine Auskunft erteilen können.