Zugangssperre
Netzsperre DNS-Blocking Blocklist
Seit vielen Jahren bieten ausländische Unternehmen, grösstenteils mit Sitz in Offshore-Staaten, in der Schweiz Geldspiele über das Internet an. Durch den ausländischen Sitz entziehen sie sich der Aufsicht durch die schweizerischen Behörden und setzen sich über das Schweizer Recht hinweg.
Das Anbieten von Geldspielen aus dem Ausland ist gemäss Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz) illegal und untersteht den entsprechenden Strafbestimmungen. Die Bestimmungen des Geldspielgesetzes betreffend die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten verfolgen das Ziel, den Zugang zu online durchgeführten Geldspielen zu sperren, wenn die Spielangebote von der Schweiz aus zugänglich sind und die dahinterstehenden Veranstalter über keine entsprechende Bewilligung verfügen. Die Gespa ebenso wie die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK haben den gesetzlichen Auftrag, je eine Sperrliste (Blocklist) mit Domainnamen zu veröffentlichen, auf denen nicht autorisierte ausländische Geldspiele angeboten werden.
Die schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen sind gehalten, den Zugang zu den auf den Sperrlisten aufgeführten Domainnamen zu sperren (DNS-Blocking).
Die erstmalige Veröffentlichung dieser Liste wird durch Allgemeinverfügung im schweizerischen Bundesblatt veröffentlicht, ebenso die Aufnahme neuer Anbieter beziehungsweise neuer Domainnamen auf die Liste.
Mit diesen Massnahmen kann verhindert werden, dass ausländische Unternehmen, die regelmässig nur ungenügende Massnahmen gegen Betrug, Geldwäscherei und Spielsucht ergreifen und in der Schweiz weder Steuern noch andere Abgaben leisten, mit ihren illegalen Angeboten ungehindert am Schweizer Geldspielmarkt teilnehmen.
Sperrliste
Hier finden Sie nebst der aktuellen Liste mit den zu sperrenden Domainnamen ausländischer Geldspielanbieter-/innen auch ein Archiv mit den alten Fassungen im PDF-Format.
Falls Sie als Fernmeldedienstanbieterin (FDA) in der Schweiz Internetzugang anbieten, finden Sie unten Informationen zur technischen Umsetzung der Zugangssperre.
Aktuelle Sperrliste
Archiv
- Sperrliste vom 27.08.2024 (Signatur)
- Sperrliste vom 28.05.2024 (Signatur)
- Sperrliste vom 27.02.2024 (Signatur)
- Sperrliste vom 28.11.2023 (Signatur)
- Sperrliste vom 26.09.2023 (Signatur)
- Sperrliste vom 29.08.2023 (Signatur)
- Sperrliste vom 30.05.2023 (Signatur)
- Sperrliste vom 29.11.2022 (Signatur)
- Sperrliste vom 03.05.2022 (Signatur)
- Sperrliste vom 05.10.2021 (Signatur)
- Sperrliste vom 15.06.2021 (Signatur)
- Sperrliste vom 08.12.2020 (Signatur)
- Sperrliste vom 18.08.2020 (Signatur)
- Sperrliste vom 19.05.2020 (Signatur)
- Sperrliste vom 17.03.2020 (Signatur)
- Sperrliste vom 26.11.2019 (Signatur)
- Sperrliste vom 08.10.2019 (Signatur)
- Sperrliste vom 03.09.2019 (Signatur)
Sperrliste der ESBK
Die Liste der gesperrten Geldspielangebote, die in den Zuständigkeitsbereich der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK fallen, finden Sie hier.
Informationen für Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA)
Falls Sie in der Schweiz Internetzugang anbieten, finden Sie untenstehend Informationen zur erfolgreichen Umsetzung der Zugangssperre.
Wer die Zugangssperre umsetzen muss, kann sich bei unserem E-Mail-basierten Meldedienst registrieren. FDA, die sich registriert haben, erhalten so automatisch eine E-Mail, wenn die Liste der Gespa angepasst wird (Achtung: diese E-Mail ersetzt nicht die amtliche Publikation im Bundesblatt. Nur Letztere hat Rechtswirkung).
Technische Umsetzung
Registrierung Meldedienst FDA
Registrieren Sie sich, wenn Sie unverbindlich darüber informiert werden möchten, sobald eine neue Version unserer Sperrliste veröffentlicht wurde (nur für FDA, die Internetzugang anbieten):