Private Spiele

Geldspiele im privaten Kreis sind erlaubt und unterstehen nicht dem Geldspielgesetz. Hinter dieser einfachen Bestimmung des Geldspielgesetzes steckt aber mehr, als man auf den ersten Blick erkennen kann.

Nicht jedes Spiel zuhause unter Bekannten ist automatisch ein «Geldspiel im privaten Kreis» – und die Grenze zur Illegalität ist rasch überschritten. Art. 1 der Verordnung erläutert detailliert, wann ein Geldspiel als ein «Geldspiel im privaten Kreis» gilt. Wird ein Spiel gewerbsmässig durchgeführt, also von einem Veranstalter, der aus der Durchführung einen Ertrag erzielen will, gilt das Spiel nicht mehr als privat. Über den eigentlichen Einsatz hinaus darf von den Spielenden also keine zusätzliche Gebühr verlangt werden. Und alle Einsätze müssen als Gewinn wieder ausbezahlt werden. Nicht mehr als privat gilt ein Spiel auch, wenn es «öffentlich bekannt gemacht» worden ist, also zum Beispiel durch Flyer oder auf dem Internet. Weiter muss die Anzahl Spielende klein und die Gewinnsumme tief sein.
 

Aber wann ist der Gewinn «tief» und die Anzahl der Spielenden «klein»? Diese Fragen können nur mit Blick auf das konkrete Spiel beantwortet werden. Die Gespa beurteilt auf Anfrage gerne, ob ein von Ihnen geplantes Spiel legal ist – unter Berücksichtigung aller Umstände.

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