Wettbewerb   Promotionsspiele   Gewinnspiele

Art. 1 Abs. 2 Bst. d und e BGS nehmen Verkaufsförderungsspiele vom Geltungsbereich des Geldspielgesetzes aus. Sie können damit ohne Bewilligung durchgeführt werden.

Unterschieden werden folgende zwei Typen von Spielen:
 

Klassische Verkaufsförderungsspiele (Art. 1 Abs. 2 Bst. d BGS)


In diese Kategorie fallen kurzzeitig zur Verkaufsförderung durchgeführte Lotterien und Geschicklichkeitsspiele, von denen keine Gefahr von exzessivem Geldspiel ausgeht und bei denen die Teilnahme ausschliesslich über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen erfolgt, die zu höchstens marktkonformen Preisen angeboten werden.


Mit diesen Spielen bezwecken Veranstalter in der Regel, den Verkaufsabsatz ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu fördern und/oder ihre Kunden zu unterhalten und dadurch an sich zu binden. Der Spieleinsatz darf bei diesen Spielen ausschliesslich im (marktkonformen) Kaufpreis für die angebotenen Produkte liegen.

 

Mediengewinnspiele mit Gratisteilnahme (Art. 1 Abs. 2 Bst. e BGS)


Hierunter fallen durch Medienunternehmen kurzzeitig zur Verkaufsförderung durchgeführte Lotterien und Geschicklichkeitsspiele, von denen keine Gefahr von exzessivem Geldspiel ausgeht und an denen zu den gleich guten Zugangs- und Teilnahmebedingungen wie bei Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts auch gratis teilgenommen werden kann.


Diese Gewinnspiele unterscheiden sich von der voranstehenden Kategorie dadurch, dass die Teilnahme einen Einsatz bedingen kann, der sich direkt auf das Spiel bezieht. Häufig liegt der Einsatz in einer (überhöhten) Gebühr für die Kommunikation der Teilnahme über sog. Mehrwertdienstnummern (z.B. 90 Rp. für eine SMS-Nachricht oder einen Anruf zur Übermittlung einer Wettbewerbsantwort).

Kreuzworträtsel

Liegt ein Verkaufsförderungsspiel im Sinne der vorstehenden Beschreibungen vor, findet keine Kontrolle über die korrekte Durchführung des Spiels durch die Gespa oder eine andere Schweizer Behörde statt. Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie bei solchen Gewinnspielen (kostenpflichtig) teilnehmen. Es steht nicht fest, ob Ihnen eine faire Chance gewährt wird, beim Spiel etwas zu gewinnen.
 

Gewinnspiele können zudem die Merkmale einer Lotterie oder eines Geschicklichkeitsspieles aufweisen und illegal sein, wenn nicht sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen einer der genannten Ausnahmetatbestände erfüllt sind.

Hinweis

Wer in der Schweiz illegale Wettbewerbe oder Gewinnspiele durchführt, muss mit der Einleitung rechtlicher Schritte durch die Gespa rechnen. Unter der Rubrik «Kontakt» nimmt die Gespa Informationen über mutmassliche Verstösse gegen das Geldspielrecht entgegen.

Verwandte Themen

Gesetze und Bewilligungen

Regulierungsgrundlagen

Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Regulierungssystematik und zu den Zielen der Geldspielregulierung.

Über uns

Kontakt

Wenn Sie Fragen zur Zulässigkeit eines Geldspielangebots oder Kenntnisse über mutmasslich illegal durchgeführte Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeits- oder Verkaufsförderungsspiele haben und uns darüber informieren möchten, können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular an uns wenden.