Prävention Spielsucht
Die Veranstalterinnen von Grossspielen müssen von Gesetzes wegen angemessene Massnahmen zum Schutz der Spielenden vor exzessivem Geldspiel vorsehen. Im Geldspielgesetz ist insbesondere auch der Schutz von Jugendlichen geregelt. So sind Minderjährige beispielsweise nicht zu den online durchgeführten Grossspielen zugelassen.
Konzeption
Jeder Grossspielveranstalter muss über ein Sozialkonzept verfügen und der Gespa jährlich über die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmassnahmen Bericht erstatten.
Zudem prüft die Gespa vor der Erteilung einer Spielbewilligung das Suchtpotenzial des Lotterie-, Sportwett- oder Geschicklichkeitsangebots und verpflichtet die Veranstalter je nach Höhe des Suchtpotenzials zu ergänzenden spielbezogenen Schutzmassnahmen.
Die Umsetzung der verfügten Schutzmassnahmen wird von der Gespa beaufsichtigt. Sie kann zu diesem Zweck in Verkaufsstellen Kontrollen durchführen.
Anteil „Prävention“ (Art. 66, GSK)
Gemäss Art. 66 des Geldspielkonkordates (GSK) sind die beiden Lotteriegesellschaften verpflichtet, den Kantonen eine Präventionsabgabe zu entrichten. Diese beträgt jährlich 0.5% der im jeweiligen Kantonsgebiet mit den Lotterie- und Sportwettangeboten von Swisslos und Loterie Romande erzielten Bruttospielerträgen. Im Jahr 2023 entsprach dies gerundet CHF 5.8 Mio., welche den Kantonen insgesamt für die Bekämpfung der Spielsucht zur Verfügung gestellt wurden.
Die Kantone sind verpflichtet, diesen Betrag zweckgebunden für die Prävention und Behandlung der Spielsucht zu verwenden. Die gesprochenen Gelder müssen gezielt für die Prävention, Behandlung, Forschung und Aus- und Weiterbildung im Bereich Geldspielsucht eingesetzt werden. Die Schweiz verfügt heute auch dank den Präventionsabgabe-Mitteln über ein System von Organisationen und Fachstellen, die sich dem Thema Geldspielsucht annehmen und spezialisierte Präventions-Projekte und Dienstleistungen erbringen (s. auch die Rubrik «Links und Adressen» weiter unten).
Erhebung der Verwendung des Anteils "Prävention" in den Kantonen
Im Auftrag der FDKG führt die Gespa jährlich eine Erhebung in den Kantonen durch über die Verwendung der Präventionsabgabe. Mit dieser Erhebung werden unter anderem die im Berichtsjahr effektiv verwendeten Mittel, die Höhe der Beiträge an die diversen Leistungserbringer sowie die Natur der verschiedenen Massnahmen transparent gemacht. Die Informationen werden jeweils in der Rubrik Publikationen und Erhebungen veröffentlicht. Die Gespa erstellt zudem alle vier Jahre einen zusammenfassenden Bericht über die Verwendung der Präventionsabgabe.
Die FDKG hat am 15. November 2021 Empfehlungen über die Verwendung der Präventionsabgabe erlassen.
In dieser Rubrik finden Betroffene, Angehörige und Fachpersonen nützliche Links und Adressen rund um das Thema Geldspielsucht.
Telefonische Beratung
Über untenstehende Gratis-Nummer können Sie sich anonym und rund um die Uhr von spezialisierten Fachpersonen zu den Themen Geldspiel, Geldspielproblemen und Spielsucht beraten lassen. Die nationale Spielsucht-Helpline ist in den drei Landessprachen verfügbar.
0800 040 080
Informationen im Internet / Beratungs- und Behandlungszentren
Auf folgenden Websites finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema Geldspielsucht und die Adressen von spezialisierten Beratungs- und Behandlungsstellen in ihrer Wohnregion.
Deutsch: www.sos-spielsucht.ch
Français: www.sos-jeu.ch und www.stop-jeu.ch
Italiano: www.giocoresponsabile.com
In jedem Kanton gibt es Suchtbeauftragte. Vertreter aus einigen Kantonen haben sich zur Konferenz der Kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS) zusammengeschlossen.
Für die Prävention und Behandlung der Spielsucht arbeiten die Kantone mit zahlreichen Organisationen zusammen. Mittlerweile haben sich die meisten Kantone ausserdem einem interkantonalen Verbund angeschlossen, um gemeinsam Projekte zur Bekämpfung der Spielsucht zu realisieren. Untenstehend finden Sie diejenigen Organisationen, die im Auftrag der Kantone interkantonale Präventionsprogramme realisieren resp. in Schweizer Grossregionen Projekte umsetzen.
Kooperationsmodell Spielsuchtprävention Nordwest- und Innerschweiz: (Kantone AG, BE, BL, BS, LU, OW, NW, SO, UR, ZG)
Koordination: Sucht Schweiz
Ostschweizer Verbund: (Kantone AI, AR, GL, GR, TG, SG)
Koordination: OST - Ostschweizer Fachhochschule
Interkantonales Programm der Romandie (PILDJ): (Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS)
Koordination: GREAPräventionsprogramm des Kantons Tessin:
Koordination: Gruppo Azzardo Ticino - Prevenzione (GAT-P)Präventionsprogramm des Kantons Zürich:
Koordination: Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, RADIX
Auch die beiden Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande stellen auf unten stehenden Websites Spielerschutz-Informationen zu ihren Angeboten zur Verfügung.
Art. 84 BGS schreibt vor, dass die Veranstalterinnen der Vollzugsbehörde jährlich einen Bericht über die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen einreichen. Die Gespa analysiert die Wirksamkeitsberichte der beiden Lotteriegesellschaften jährlich und erarbeitet gestützt darauf einen Auswertungsbericht. Sie finden den aktuellsten Bericht unter diesem Link.
Hinweis
Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Aspekten des Spieler- und Jugendschutzes im Bereich Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele haben, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden: