Unsere Verantwortung
Die Aufsicht durch die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa soll sicherstellen, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann.
Die Gespa ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie übt ihre Aufsichtstätigkeit selbständig und unabhängig aus (Art. 21 Abs. 1 GSK). Ihr Aufgabengebiet umfasst die Zulassung und Beaufsichtigung der Grossspielveranstalterinnen und ihrer Grossspielangebote, die Qualifikation dieser Spiele, insbesondere der Geschicklichkeitsspiele, sowie die Bekämpfung illegaler Geldspiele. Zudem amtet die Gespa als nationale Plattform der Schweiz für die Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen. Schliesslich ist die Gespa auch das Kompetenzzentrum der Kantone für den gesamten Bereich der Geldspiele; sie veröffentlicht jährlich die Gross- und Kleinspielstatistik und einen Bericht über die (gemeinnützige) Verwendung der Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten.
Über ihre Geschäftsstätigkeit erstattet die Gespa jährlich Bericht.
Aufsicht über den autorisierten Grossspielmarkt
Es ist – auf der Basis der gegebenen gesetzlichen Grundlagen – Aufgabe der Gespa sicherzustellen, dass bei der Zulassung und Durchführung von Grossspielen den mit Geldspielen verbundenen Gefahren (Betrug, Geldwäscherei und Spielsucht) angemessen Rechnung getragen wird. Dem Jugendschutz und dem Schutz vor exzessivem Geldspiel gilt dabei besonderes Augenmerk. Vor Erteilung einer Bewilligung werden die (Sucht-)Gefährdungspotenziale der zu bewilligenden Produkte mit Hilfe eines global validierten Messinstruments eingeschätzt – und basierend auf dieser Evaluation spezifische Schutzmassnahmen verfügt.
Die Aufsichtsaufgaben der Gespa betreffen vorrangig die Aufsicht über die Spieldurchführung sowie die Aufsicht über die Veranstalter. Die Aufsicht über die Veranstalter umfasst beispielsweise die Aufsicht über die Leitungsorgane, die Prüfung der Einhaltung der Verpflichtungen zur Geldwäschereiprävention und die Überprüfung der Umsetzung der Sicherheits- und Sozialkonzepte.
Geschicklichkeitsgeldspiele können nur als solche zugelassen werden, wenn der Spielgewinn überwiegend von der Geschicklichkeit der Spieler abhängt. Im Vergleich zur Qualifikation von Lotterien und Sportwetten ist die Qualifikation von Geschicklichkeitsspielen ungleich komplexer und aufwändiger; die korrekte Qualifikation an der Grenze vom Zufall zum Geschick ist für die Erreichung der gesetzgeberischen Ziele zentral.
Bekämpfung illegale Aktivitäten
Neben der Beaufsichtigung der autorisierten Marktteilnehmer und ihrer Spiele ist die Bekämpfung illegaler Aktivitäten ein zentraler Aufgabenbereich der Gespa.
Die Gespa führt im Falle von mutmasslichen Verstössen in ihrem Zuständigkeitsbereich selbständig Verwaltungsverfahren und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden bei der strafrechtlichen Bekämpfung des illegalen Marktes. In Zusammenarbeit mit der ESBK und den Schweizer Internetserviceprovidern ist die Gespa zudem dafür besorgt, dass den Anbietern illegaler Online-Geldspiele der Zugang zum Schweizer Markt mit technischen Mitteln verwehrt oder zumindest erschwert wird. Auf diesem Weg wird verhindert, dass ein Anbieter ungehindert in der Schweiz aktiv ist, sich aber gleichzeitig durch Wahl eines Off-Shore Standorts einer funktionierenden Aufsicht entzieht.
Das Geldspielgesetz überträgt der Gespa zudem zentrale Aufgaben bei der Manipulation von Sportwettkämpfen. Die Gespa hat die Aufgaben der Nationalen Plattform, zu deren Aufbau und Betrieb sich die Schweiz im Rahmen der sog. Magglinger Konvention international verpflichtet hat (siehe Manipulation von Sportwettkämpfen). Als Nationale Plattform ist sie Meldestelle und stellt den Informationsfluss zwischen in- und ausländischen Behörden, Sportverbänden und Geldspielanbietern sicher.
Kompetenzzentrum für Geldspiele
Die Gespa ist das Kompetenzzentrum der Kantone für alle Fragen rund um die Geldspiele. Zwecks Sicherstellung und Ausbau ihres Knowhows pflegt die Gespa Kontakte zu den übrigen im Geldspielbereich tätigen nationalen und internationalen Akteuren. Sie bringt ihr Fachwissen für die Kantone im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen ein und vertritt die Kantone in Gremien mit Bezug zum Geldspielbereich (z.B. Koordinationsorgan, Lauterkeitskommission etc.). Sie ist bei Fragen rund um die Geldspiele Ansprechpartnerin für Medien und Private.
Im Weiteren überträgt das Geldspielgesetz der Gespa die Aufgaben, jährlich eine Statistik über die Gross- und Kleinspiele sowie einen Bericht über die Verwendung der Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten zu verfassen (siehe Publikationen und Erhebungen).
Schliesslich nimmt die Gespa auch eine Oberaufsichtsfunktion wahr, indem sie die kantonalen Kleinspielbewilligungen auf ihre Bundesrechtskonformität hin überprüft; sie verfügt diesbezüglich über ein Beschwerderecht.